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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Erneut: eBay haftet für fremde Rechtsverletzungen, wenn es die fremden Angebote bewirbt

Der BGH hat eine weitere Grundlagen-Entscheidung "Kinderhoschstühle III" zur Frage getroffen, wann eBay haftet, wenn fremde Angebote auf der Online-Plattform mittels Internet-Anzeigen (hier: AdWords-Kampagnen) beworben werden <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile kinderhochstuehle-im-internet-iii--bundesgerichtshof-20150205 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 05.02.2015 - Az.: I ZR 240/12):

"Leitsätze:
a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.

b) Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen markenrechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

c) Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus."

Der BGH hat nun bereits zum dritten Mal über diesen Sachverhalt entschieden. Die vorhergehenden Entscheidungen finden sich hier:

- "Kinderhochstühle im Internet I" <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile kinderhochstuehle-im-internet-i--bundesgerichtshof-20100722 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 22.07.2010 - Az.: I ZR 139/08)
- "Kinderhochstühle im Internet II" <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile kinderhochstuehle-im-internet-ii--bundesgerichtshof-20130516 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 16.05.2013 - Az.: I ZR 216/11)

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