Hat ein Unternehmen keine Erlaubnis nach <link https: www.gesetze-im-internet.de gewo __34d.html _blank external-link-new-window>§ 34d GewO und vermittelt gleichwohl Versicherungen, handelt es rechtswidrig und begehrt einen Wettbewerbsverstoß (LG Fulda, Urt. v. 27.03.2017 - Az.: 6 O 34/16).
Die verklagte Firma war im Bereich der Beratung und Vermittlung von Versicherungen tätig, verfügte jedoch über keine Erlaubnis nach <link https: www.gesetze-im-internet.de gewo __34d.html _blank external-link-new-window>§ 34d GewO.
Dies stufte das LG Fulda als rechtswidrig ein.
Das Gesetz verlange im Falle der Versicherungsvermittlung eine entsprechende Genehmigung nach <link https: www.gesetze-im-internet.de gewo __34d.html _blank external-link-new-window>§ 34d GewO. Da die Beklagte über eine solche Lizenz nicht verfüge, verletze sie geltendes Recht.
Hierbei handle es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Marktverhaltensregelung, so dass der Rechtsverstoß zugleich eine Wettbewerbsverletzung sei.