Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Firmen derselben Branche mit selbem Namen müssen Unterschied auf Webpräsenz deutlich machen

Da es sich bei Peek & Cloppenburg um zwei unabhängige Unternehmen handelt, die unter demselben Namen in der Modebranche tätig sind und ihren Geschäftssitz jeweils in Düsseldorf und Hamburg haben, muss auf der Webseite "peek-und-cloppenburg.de" deutlich gemacht werden, dass es eigenständige, unterschiedliche Firmen sind <link http: www.online-und-recht.de urteile gleichnamige-unternehmen-muessen-unterschied-auf-webseite-kennzeichnen-i-zr-174-07-bundesgerichtshof--20100331.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 174/07).

Bei der Klägerin handelte es sich um das Unternehmen Peek & Cloppenburg, das seinen Geschäftssitz in Hamburg hatte und seit 1997 Inhaberin der Domain "peekundcloppenburg.de" war. Die Beklagte war unter dem selben Namen auch in der Modebranche tätig, hatte ihren Sitz in Düsseldorf und betrieb die Domain "peek-und-cloppenburg.de".

Die Klägerin sah hierin eine unzulässige Irreführung des Verbrauchers und klagte.

Zu Recht wie die BGH-Richter nun urteilten.

Die Beklagte habe ihre Online-Auftritt so abzuändern, dass es für den durchschnittlichen Betrachter hinreichend deutlich werde, dass es sich um unterschiedliche, eigenständige Firmen handeln würde.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen