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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Fliegender Gerichtsstand bei Online-Rechtsverletzungen doch anzuwenden

Das LG Berlin hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens <link http: www.online-und-recht.de urteile pressebericht-ueber-beziehung-von-reichem-prominenten-und-mittellosem-vater-rechtsverletzend-27-s-20-10-landgericht-berlin-20110407.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.04.2011 - Az.: 27 S 20/10) klargestellt, dass der fliegende Gerichtsstand auch bei Online-Rechtsverletzungen gilt.

In der ersten Instanz, vor dem AG Charlottenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile fliegender-gerichtsstand-gilt-nicht-ohne-weiteres-fuer-online-persoenlichkeitsrechtsverletzung-226-c-130-10-amtsgericht-charlottenburg-20101116.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.11.20110 - Az.: 226 C 130/10), hatte das Gericht sich noch für unzuständig erklärt.

Die Richter des LG Berlin lehnen diese Ansicht nun ab und bejahen damit den fliegenden Gerichtsstand mit klaren Worten.

Inhaltlich ging es um die Persönlichkeitsverletzung eines bekannten Comedian, der gegen das Online-Portal 1&1 vorging. Die Beklagte hatte einen Artikel, in dem rechtswidrige Inhalte über den Prominenten geäußert wurden, von einer großen deutschen Tageszeitung übernommen.

Da der Artikel des Inhaltes nicht örtlich begrenzt und der Kläger bundesweit bekannt sei, seien die Grundsätze des fliegenden Gerichtsstands anwendbar.

Die Ansicht des LG Berlin entspricht der überwiegenden Rechtsprechung. Nur vereinzelt vertreten Gerichte die gegenteilige Auffassung.

Zum fliegenden Gerichtsstand allgemein siehe unser Law-Vodcast-Video <link http: www.law-vodcast.de zustaendiges-gericht-bei-internet-verletzungen _blank external-link-new-window>"Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen".

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