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Kategorie: Onlinerecht

LAG Stuttgart: Formulierung "Digital Native" in Online-Stellenbeschreibung stellt Altersdiskriminierung dar

Die Stellenanzeige mit dem Begriff "Digital Native" benachteiligt ältere Bewerber und stellt eine unzulässige Altersdiskriminierung dar.

Eine Stellenanzeige mit dem Begriff “Digital Native” benachteiligt ältere Bewerber und stellt eine Altersdiskriminierung dar (LAG Stuttgart, Urt. v. 07.11.2024 - Az.: 17 Sa 2/24).

Das verklagte Handelsunternehmen hatte online eine Stellenanzeige für einen neuen Mitarbeiter geschaltet:

"Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“

und

“Du bis ein absoluter Teambuddy…”

Der Kläger, Jahrgang 1972, erhielt auf seine Bewerbung eine Absage und verlangte daraufhin eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.

Die Vorinstanz, das AG Heilbronn (Urt. v. 18.01.2024 - Az.: 8 Ca 191/23), sprach dem Kläger einen Schadensersatz iHv. 7.500,- EUR zu, vgl. unsere Kanzlei-News v. 20.08.2024.

In der Berufung bestätigte das LAG Stuttgart nun diese Entscheidung inhaltlich und bejahte ebenfalls eine Diskriminierung aufgrund des Alters.

Der Begriff "Digital Native" sei eine direkte Anknüpfung an das Alter. Der Begriff bezeichne Personen, die mit digitalen Medien aufgewachsen seien, typischerweise ab den 1980er Jahren. Der Kläger sei 1972 geboren und falle somit nicht in diese Gruppe. 

Die Formulierung in der Stellenanzeige sei daher ein starkes Indiz für Altersdiskriminierung.

Die weiteren Ausdrücke wie “Teambuddy” und “dynamisches Team” verstärkten diesen Eindruck und richteten sich eher an jüngere Bewerber. 

Die Beklagte könne auch nicht überzeugend darlegen, dass ausschließlich andere Gründe zur Ablehnung geführt hätten. 

"Nach Auffassung der Berufungskammer wird mit dem Begriff „Digital Native“ unmittelbar an das Lebensalter angeknüpft. Auf Deutsch übersetzt heißt der Begriff „digitaler Eingeborener“ bzw. „digitaler Ureinwohner“. 

Der Begriff wurde von Marc Prensky im Jahr 2001 geprägt, um die Generation von Menschen zu beschreiben, die mit digitalen Technologien wie Computern, dem Internet und anderen mobilen Geräten aufgewachsen sind, und sie der Generation der „Digital Immigrants“ gegenüberzustellen, der älteren Generation, die nicht mit diesen Technologien groß geworden ist (…). Laut Duden ist ein „Digital Native“ eine „Person, die mit digitalen Technologien aufgewachsen ist und in ihrer Benutzung geübt ist“.  (…)

Damit kann dem Begriff „Digital Native“ ein Alters- bzw. Generationenbezug nicht abgesprochen werden."

Und weiter:

"Verstärkt wird die Bezugnahme auf das Alter durch die weiteren Passagen in der Stellenausschreibung, in welcher der/die gesuchte Bewerber/in als „absoluter Teambuddy“ bezeichnet und ihm/ihr Aufgaben in einem „dynamischen Team“ geboten werden. 

Die Ansprache als „Teambuddy“ richtet sich aus Sicht eines objektiven Lesers des Stellenprofils eher an einen/eine jüngeren/jüngere als einen/eine älteren/ältere Bewerber/in. 

Und auch der Begriff „dynamisch“ beschreibt eine Eigenschaft, die im Allgemeinen eher jüngeren als älteren Menschen zugeschrieben wird (…)."

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