Der Webseite "FragDenStaat" ist im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich verboten worden, das Glyphosat-Gutachten weiter auf ihrer Webseite zu veröffentlichen (LG Köln, Beschl. v. 19.03.2019 - Az.: 14 O 86/19).
In dem sechsseitigen Gutachten, dass im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erstellt wurde, geht es um mögliche Krebsrisiken im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat.
Die Webseite "FragDenStaat" hatte das Gutachten ohne Genehmigung auf ihrer Webseite für die Öffentlichkeit publiziert und war daraufhin vom Bundesinstitut für Risikobewertung abgemahnt worden.
Als Antwort auf die Abmahnung erhob "FragDenStaat" eine negative Feststelllungsklage vor dem LG Berlin, über die bislang jedoch nicht verhandelt wurde.
Das Bundesinstitut erwirkte nun eine einstweilige Verfügung, die dem Portal verbietet, das Gutachten weiterhin auf der Webseite zum Download anzubieten.
Die Kölner Richter bejahen eine Urheberrechtsverletzung. Das Gutachten sei ein Sprachwerk und somit urheberrechtlich geschützt. Es gebe auch keine gesetzliche Schranke, die die Veröffentlichung rechtfertigen könnte.
Das Handeln sei auch nicht durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) gedeckt, da die Regelung nicht für Informationen gelte, die Im Besitz von Bildungs- und Forschungseinrichtungen seien.