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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Fremde Marken als Keywords bei Google AdWords ausnahmsweise Markenverletzung

Das OLG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile wann-fremde-marken-als-keywords-bei-google-adwords-doch-ausnahmsweise-unzulaessig-sind-oberlandesgericht-hamburg-20150122 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.01.2015 - Az.: 5 U 271/11) klargestellt, dass nicht immer und ausnahmslos fremde Marken als Keywords bei Google AdWords erlaubt sind.

Die Beklagten hatten den markenrechtlich geschützten Begriff "Parship" verwendet und folgende Buchung vorgenommen:

„Partnersuche.de kostenlos
Deutschlands bekannte Partnersuche.
Die Partnersuche mit Niveau!
www.partnersuche.de"

Obgleich das geschützte Wort nirgends auftauchte, bejahte das Gericht einen Rechtsverstoß.

Denn aus der Anzeige werde nicht hinreichend deutlich, dass es sich bei dem Werbenden nicht um den Markeninhaber handle, sondern um einen Dritten.

Aus dem Text werde nicht ersichtlich, ob Parship selbst oder ein Dritter die Anzeige gebucht habe. Die in dieser Anzeige verwendeten Worte würden nur allgemein auf Dienstleistungen im Bereich der Partnerschaftsvermittlung hinweisen.

Nichts anderes gelte für die Internet-Domain „partnersuche.de“. Auch diese sei in keiner Weise geeignet, dem Suchinteressenten ein einigermaßen klares Bild zu verschaffen. Sie sei ebenfalls vollständig vage. Bei dem Wort "Partnersuche" handle es sich um einen generischen Begriff, der ebenso wie "Versicherung", "Skilaufen" oder "Kochbuch" in erster Linie auf ein bestimmtes Interessengebiet, nicht aber auf einen konkreten Anbieter hinweise.

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