Es liegt ein neues Urteil in Sachen Sportwetten vor: VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 29.05.2006 - Az.: 7 L 701/06.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 29.05.2006 - Az.: 7 L 701/06
"Leitsätze:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. DDR-Sportwetten-Lizenzen gelten nur für das Bundesland, in dem sie erteilt worden sind.
3. Durch die Vorgaben des BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) ist das deutsche Sportwetten-Monopol auch europarechtskonform."