Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamm: Werbung mit Magnetfeldtherapie wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm (Beschl. v. 30.10.2008 - Az.: 4 W 117/08) hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Unternehmer für eines seiner Produkte mit einer wissenschaftlich nicht erforschten Magnetfeldtherapie wirbt.

Daran ändere auch nichts der Hinweis, dass die Wirkung noch nicht erforscht sei:

"Aus Rechtsgründen müssen wir darauf hinweisen, dass es für die auf dieser Homepage dargestellten Wirkungen der Magnetfeldtherapie und unserer Produkte keine gesicherte wissenschaftliche Bestätigung gibt".

Ein solche Erklärung sei nicht geeignet, den Verstoß auszuräumen. Die vorher erfolgten ausführlichen Werbeaussagen seien vom Verbraucher vielmehr dahingehend zu verstehen, dass es sich um eine wissenschaftlich belegte Wirkungsweise der Magnetfeldtherapie handle.

Der eingefügte Zusatz erziele insbesondere deswegen keine Wirkung, weil ihn der Leser kaum wahrnehme und der Hinweis zudem in distanzierender Weise formuliert sei und daher absolut deplatziert wirke.

Ähnlich entschied vor kurzem das LG Hamburg (Urt. v. 21.08.2008 - Az.: 327 O 204/08), das einen Wettbewerbsverstoß trotz des Hinweises auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der heilenden Wirkung eines Heilsteins bejaht hatte.

Rechts-News durch­suchen

24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Gesundheitsbezogene Werbung unterliegt der HCVO, auch wenn die Reklame zugleich auf Schönheit abzielt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen