Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Unbegründetes "Notice and Take Down“-Verfahrens bei Amazon ist unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Ein unbegründetes "Notice and Take Down“-Verfahren, das bei Amazon eingereicht wird, ist eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung (LG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2018 - Az.: 308 O 63/18).

Die Beklagte berief sich auf ein eingetragenes, aber löschungsreifes Geschmacksmuster und forderte mehrere Amazon-Händler auf, das angeblich rechtsverletzende Produkt von der Plattform zu löschen. Gleichzeitig reichte sie bei Amazon ein "Notice and Take Down“-Verfahren ein.

Hiergegen wehrte sich die Herstellerin der vermeintlich rechtswidrigen Produkt und ging vor Gericht.

Das LG Hamburg entschied im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorliege. Denn das Geschmacksmuster sei offenkundig löschungsreif. Daher stünden der Beklagten keine Rechte hieraus zu.

Denn die Nutzung des "Notice and Take Down"-Verfahrens  diene der Löschung des jeweiligen Angebots der Abnehmer der Klägerin, die das Produkt über die Amazon-Plattform vertreiben würden.

Daher müsse die Beklagte sämtliche Beschwerden, die sie in diesen Verfahren bei Amazon eingelegt habe, zurücknehmen.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen