In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 22. Juli 2009 das an einen kommerziellen Glücksspielanbieter gerichtete Verbot, über das Internet Sportwetten in Bayern zu veranstalten und zu vermitteln sowie für öffentliche Glücksspiele zu werben, bestätigt.
Zum Stand der bisherigen Rechtsprechung wird auf die Pressemitteilungen vom 27. November 2008 und 23. Dezember 2008 und hingewiesen.
Beschluss vom 22. Juli 2009, Az.: 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185
Quelle: Pressemitteilung des Bayer. VGH v. 10.08.2009