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Kategorie: Onlinerecht

VG Chemnitz: "Hängt die Grünen"-Plakate dürfen vorerst bleiben

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat mit Beschluss vom gestrigen Tag einem Eilantrag der Partei »DER DRITTE WEG«, mit dem sie sich gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Zwickau wendet, mit der Maßgabe entsprochen, dass die den Gegenstand des Bescheides bildenden Plakate der Antragstellerin in einem Abstand von mindestens 100m von den Wahl­plakaten der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« aufzuhängen sind.

Die Stadt Zwickau hatte mit Bescheid vom 09.09.2021 angeordnet, dass die Wahlplakate der Partei »DER DRITTE WEG« mit dem Aufdruck »HÄNGT DIE GRÜNEN« und dem in kleineren Buchstaben beigefügten Satz »Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.« bis spätestens drei Tage nach Zustellung zu entfernen seien und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte in dem beschriebenen Umfang Erfolg.

Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es – ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung – derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorliegen.

Bei der danach anzustellenden Interessenabwägung hielt es die Kammer für angemessen, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate einerseits eine von der Wahlwerbung der Partei »Bündnis 90/Die Grünen« losgelöste Wahrnehmung der streitgegenständlichen Wahlwerbung der Antrag­stellerin zu gewährleisten und andererseits deren kommunikatives Anliegen nicht zu beein­trächtigen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.09.2021 – 7 L 393/21 –)

Quelle: Pressemitteilung des VG Chemnitz v. 14.09.2021

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