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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Widerspruchsbescheid gegen Google wg. Datenschutzbestimmungen erlassen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erklärt in einer <link https: www.datenschutz-hamburg.de news detail article mehr-kontrollrechte-fuer-google-nutzer.html _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung, dass er das Verwaltungsverfahren gegen Google Inc. wegen der Datenschutzbestimmungen mit einem Widerspruchsbescheid beendet hat.

Ziel war die datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google, so die Behörde. Das Unternehmen solle damit verpflichtet werden, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um die Verarbeitung der Daten seiner deutschen Nutzer auf eine zulässige Rechtsgrundlage zu stellen. Google müsse danach die Daten, die bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens anfielen und zu Profilen kombiniert würden, auf das zulässige Maß begrenzen oder die Nutzer um entsprechende zusätzliche Einwilligungen bitten.

Gegen diese Anordnung hatte Google Widerspruch eingelegt, der nun endgültig beschieden wurde. Dabei wurden einige der von Google vorgebrachten rechtsförmlichen Einwände berücksichtigt, in der Hauptsache wurde der Widerspruch aber zurückgewiesen.

Google hat einen Monat Zeit, sich vor Gericht gegen den Bescheid zu wehren. Andernfalls wird er rechtskräftig.

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