Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Nürnberg: "Himbeer-Rhabarber"-Getränk irreführend, wenn Fruchtanteil lediglich bei 0,1%

Die Bezeichnung "Himbeer-Rhabarber"-Getränk für ein Fruchtsaftgetränk, das einen entsprechenden Fruchtanteil von nur 0,1% hat, ist irreführend <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Nürnberg, Urt. v. 21.02.2017 - Az.: 3 U 1830/16).

Es ging um ein Fruchtsaftgetränk, das bei einer bundesweiten Discounter-Kette erworben werden konnte. Das Produkt wurde mit der Bezeichnung "Active Fruits, Himbeer-Rhabarber" beworben. Auf dem Etikett befanden sich, teilweise von der Beschriftung überlagert, die Abbildungen einiger Stangen Rhabarber, einiger Himbeeren und eines Apfels. Außerdem war noch der Hinweis "30 % Saftgehalt aus Frucht- und Gemüsesaftkonzentraten" abgedruckt.

Der Himbeer- und Rhabarbersaft-Anteil lag jedoch nur bei 0,1%.

Wie auch das LG Amberg <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-beschriftung-eines-fruchtsaftgetraenks-landgericht-amberg-20160802 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.08.2016 - Az.: 41 HK O 397/15) bewertete das OLG Nürnberg dies ist als irreführend.

Aufgrund der Wortwahl "Himbeer-Rhabarber" und der optisch deutlich sichtbaren Abbildungen der Früchte auf dem Etikett erwarte der, dass das Getränk nicht nur einen verschwindend geringen Anteil an Himbeeren und Rhabarberstangen aufweise. 

Diese Erwartung werde noch durch den Aufdruck "30 % Saftgehalt aus Frucht- und Gemüsesaftkonzentraten" verstärkt. Der Verbraucher gehe bei einer solche Ausgestaltung davon aus, dass die Bestandteile von Himbeeren und von Rhabarber erheblich seien.

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen