Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Jena: Info-Pflichten bei Veranstaltung eines Apotheken-Gewinnspiels

Eine Apotheke, die ein Gewinnspiel mit der Gewinn.Aussage "Gutschein 20 % Rabatt für einen Artikel Ihrer Wahl" bewirbt, muss darüber aufklären, dass sich der Rabatt nur auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bezieht (OLG Jena, Urt. v. 17.08.2016 - Az.: 2 U 14/16).

Der Beklagte war Apotheker und veranstaltete ein Gewinnspiel. Er beschrieb den Gewinn u.a. wie folgt:

"Gutschein 20 % Rabatt für einen Artikel Ihrer Wahl".

Die Thüringer Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Wer im Rahmen eines Gewinnspiels Angaben über den Wert des Preises mache, müsse darauf achten, dass aufgrund der Beschreibung keine Irreführung beim Verbraucher herbeigeführt werde.

Hier gehe der durchschnittliche Teilnehmer davon aus, dass er im Falle des Gewinns den Rabatt auf sämtliche Apotheken-Produkte erhalte. Ihm sei nicht bekannt, dass auf verschreibungspflichtige Medikamente keine Nachlasse gegeben werden dürften.

Über diese Ausnahme hätte der Apotheker im Rahmen seines Gewinnspiels informieren müssen. Da er dies unterlassen habe, liege eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.

Rechts-News durch­suchen

23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
18. Juni 2026
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert und wartet, braucht meist einen Handwerksrolleneintrag, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Bei Adventskalendern mit Erotik-Produkten reichen Materialangaben zur äußeren Schicht aus, wenn innere Bestandteile keinen Körperkontakt haben.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Beschriftung "Wette abgeben" reicht nicht: Sportwetten-Anbieter muss Verluste zurückzahlen, weil der Online-Bestellbutton nicht klar zahlungspflichtig…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen