Der EuGH <link http: curia.europa.eu jurisp cgi-bin _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.09.2009 - Az.: C 42/07) hat ein weiteres Grundlagen-Urteil in Sachen Glücksspielrecht gesprochen. Nach Meinung der EU-Richter darf ein Staat ein staatliches Monopol im Glücksspiel-Bereich gesetzlich festlegen, wenn es konsistent an der Bekämpfung der Glücksspielsucht und des Wettbetruges ausgerichtet sei.
Dies gelte insbesondere für Spiele im Internet, da hier die Suchtgefahr und der Betrugsmissbrauch mit am höchsten sei. Online-Glücksspiele würden wegen des fehlenden sozialen Kontakts zwischen den Beteiligten neue und größere Gefahren in sich bergen. Ein Unternehmen, das Wetten annehme und bei beteiligten Mannschaften als Sponsor auftrete, habe eine Stellung inne, die es ihm erlaube, den Ausgang „unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen und so seine Gewinne zu erhöhen“.
Kläger war das bekannte Glücksspiel-Unternehmen Bwin, das sich gegen die Verhängung von Bußgeldern wegen seines Sponsorings in der portugiesischen Fullball-Liga wehrte. Der EuGH war im Rahmen eines Vorabscheidungsverfahrens von einem Gericht aus Portugal angerufen worden.