Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Düsseldorf: Internetverbot für maltesische Glücksspielveranstalterin bestätigt

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf im September 2019 gegenüber einer Glücksspielanbieterin aus Malta ausgesprochene Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels im Internet sowie der Werbung hierfür ist aller Voraussicht nach rechtmäßig.

Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 9. April 2020 entschieden, der den Beteiligten heute zugestellt worden ist. Der Eilantrag des Glücksspielunternehmens blieb damit ohne Erfolg.

Das Gericht folgte der Argumentation der Bezirksregierung Düsseldorf, welche die Untersagung nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern auch für zwölf weitere Bundesländer (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ausgesprochen hatte.

Dazu hatten diese Länder die Bezirksregierung Düsseldorf auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages ermächtigt.

Den Einwand der Antragstellerin, diese Grundlage sei verfassungswidrig und die erteilten Ermächtigungen seien rechtswidrig, ließ das Gericht nicht gelten. Das Angebot der maltesischen Veranstalterin von Online-Casinospielen und Online-Pokerspielen stelle unerlaubtes Glücksspiel dar.

Sie habe keine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und könne eine solche auch nicht erhalten. Denn das Veranstalten von Casino- und Pokerspielen sei im Internet ausnahmslos verboten.

Entgegen der Auffassung der Antragstellerin stehe dieses Internetverbot mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich im Einklang, weil mit dem Verbot verfassungs- und unionsrechtlich legitime Gemeinwohlziele, insbesondere Jugendschutz sowie Bekämpfung der Spielsucht und Begleitkriminalität, verfolgt würden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – wie dem vorliegenden – gewährt das Gericht auch in der Coronakrise effektiven Rechtsschutz durch schriftliche Entscheidungen.

Aktenzeichen: 3 L 2847/19

Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf v. 09.04.2020

Rechts-News durch­suchen

23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen