Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Irreführende Angaben eines TK-Unternehmens über Wechsel-Voraussetzungen = Wettbewerbsverstoß

Macht ein Telekommunikations-Anbieter gegenüber seinen Kunden, die zu einem Mitbewerber wechseln wollen, irreführende Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen für einen Wechsel, so liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2015 - Az.: I-2 U 4/15).

Das verklagte TK-Unternehmen gab gegenüber seinen Kunden, die die Absicht hatten, zur Konkurrenz zu wechseln, an, dass eine Vertragsbeendigung nur durch den Kunden selbst erfolgen könne, jedoch nicht durch den neuen Anbieter.

Hierin liege eine Irreführung vor, die das verklagte Unternehmen zu unterlassen habe. Denn durch diese Handlungen würden die wechselwilligen Kunden davon ausgehen, dass die über den neuen Anbieter erklärte Kündigung unwirksam sei und daher widerrufen werden müsste. In Wahrheit sei diese Erklärung jedoch wirksam, so dass sie dazu getäuscht würden, von ihrem ursprünglich geplanten Wechsel Abstand zu nehmen.

Rechts-News durch­suchen

19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen