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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Irreführende Dyson-Werbung "Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch"

Die Werbeaussage "Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch"  ist irreführend und somit wettbewerbswidrig (LG Köln, Urt. v. 11.03.2020 - Az.: 84 O 204/19).

Der bekannte Staubsauger-Produzent vertrieb auch verschiedene Händetrockner (sog. Jet-Händetrockner) und bewarb sein Produkt wie folgt:

"Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das (...) nicht."

Es gab verschiedene Untersuchungen, die den Produkten eine hygienische Wirksamkeit bescheinigten, die denen anderer Handtrocknungs-Methoden gleichwertig oder überlegen waren. Es existierten aber auch Studien, die die Hygieneeigenschaften von Jet-Händetrocknern in Zweifel zogen.

Das LG Köln stufte dies als irreführend ein.

Denn eine erhebliche Anzahl von Verbrauchern gehe nicht davon aus, dass die Adjektive kumulativ gemeint seien. Vielmehr herrsche die Erwartung vor, dass isoliert auch die einzelnen Aussagen (z.B. "Nur Dyson ist hygienisch") gemeint seien.

Diese Aussage sei jedoch objektiv falsch, denn auch andere Methoden (z.B. Papiertücher) seien hygienisch. Auch werde über die einzelnen Punkte aktuell noch ausgiebig gestritten.

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