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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a. M.: Irreführende Google AdWords-Anzeige durch fremde Markenbenutzung

Die Verwendung einer Marke als Unterverzeichnis-Name im Rahmen einer Google AdWords-Anzeige ist irreführend nd somit rechtswidrig, wenn sich auf der Landing-Page zum größten Teil andere Produkte befinden <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 02.02.2017 - Az.: 6 U 209/16).

Bei Eingabe des rechtlich geschützten Begriffs "XY" erschien nachfolgende Google AdWords-Anzeige:

"XY Werbeartikel - XY mit Ihrem Firmenlogo
Anzeige www.(...).de
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Das Unterverzeichnis der beworbenen Landing-Page enthielt ebenfalls die Bezeichnung "XY".

Auf dieser Seite konnte der Verbraucher jedoch zum größten Teile nicht die Produkte des Herstellers "XY" erwerben, sondern die Waren von anderen Unternehmen.

Dies stuften die Frankfurter Richter als irreführend ein. Wer eine solche AdWords-Anzeige schalte und zudem einen spezifischen Namen für das Unterverzeichnis wähle, erwecke beim User den Eindruck, dass er an dieser Stelle überwiegend die Produkte der Firma XY erhalte.

Da dies jedoch objektiv nicht der Fall sei, werde der Kunde wettbewerbswidrig in die Irre geführt.

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