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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Irreführende Nike-Werbung durch Abbildung von Fussball-Profis

Es ist irreführend, wenn im Rahmen einer Werbung für einen Fussball-Schuh (hier: der Marke Nike) bekannte Fussball-Spieler abgebildet und damit der Eindruck erweckt wird, sie spielten alle in Nike-Produkten (OLG Hamburg, Urt. v. 19.01.2015 - Az.: 5 U 203/11).

Die Beklagte warb für ihre Produkte sowohl online als auch offline. In einer Fotomontage mit Fussballmannschaften in Nike-Trikots waren zahlreiche namhafte Fussball-Profis abgebildet. im Text hieß es u.a.:

"Verbessere Dein Spiel mit NIKEFOTBALL + Bist Du bereit für die Elite?"

Die Hamburger Richter stuften dies als irreführend ein. 

Da mindestens 9 der abgelichteten Fussball-Profis nicht in Nike-Schuhen spielten, handle es sich um eine irreführende Werbung. Entscheidend sei dabei, in welchen Produkten sie bei ihrer Tätigkeit in den jeweiligen Fussballvereinen tätig würden. Nicht relevant sei, ob die Profifussballer möglicherweise noch individuelle Werbeverträge mit Nike hätten.

Unerheblich sei auch, ob Nike mit den jeweils abgelichteten Mannschaften generell Werbeverträge abgeschlossen habe.

Da die Spieler nicht in Nike-Produkten spielen würden, liege eine Irreführung des Verbrauchers vor.

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