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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Irreführende Online-Werbung mit "Resort" für Ferienhaus-Angebot

Die Bezeichnung eines Ferienhauses als "Resort" ist eine irrführender Wettbewerbsverstoß, da der Verbraucher eine touristische Ferienanlage erwartet, die über die bloße Unterkunft hinaus weitere Angebote beinhaltet <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2014 - Az.: I-2 U 30/14).

Der Beklagte warb auf seiner Domain mit dem Begriff "Resort"(hier: www.resort-(...).eu") für sein Angebot eines Ferienhauses.

Dies stufte das Gericht als irreführend ein.

Die Bezeichnung eines Ferienhauses als "Resort" sei irreführend, da der Verbraucher eine touristische Ferienanlage erwarte und nicht nur eine bloße Unterkunft.

Eine Internet-Domain habe nicht nur eine reine Adressfunktion, sondern sie diene zugleich auch dazu, den Anbieter von anderen zu unterscheiden. Zur Identifikation des Anbieters greife der Verkehr im Internet auf dessen Domain zurück und richte Anfragen und Erklärungen regelmäßig an diese Adresse.

Durch die Verwendung der Internet-Domain "www.resort-(...).eu" wird aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs die zur Vermietung angebotene Immobilie als "Resort" bezeichnet.

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