Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Irreführende Reklame bei zu frühem Erscheinungsdatum eines Buches

Wird der Veröffentlichungstermin eines neuen Buches bewusst falsch in der Werbung angegeben, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt und es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-falschen-erscheinungsdatum-eines-buches-irrefuehrend-5-w-76-09-oberlandesgericht-hamburg-20090727.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 27.07.2009 - Az.: 5 W 76/09).

Die Beklagte, eine Buchhandlung, warb bewusst mit einem falschen Lieferdatum für ein Buch. Die Klägerin, ein Verlag, sah hierin eine Täuschung der potentiellen Käuferschaft und ging gegen die Werbung vor.

Die Hamburger Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.

Durch die Fehlinformation werde beim Verbraucher eine falsche Erwartungshaltung erweckt und dieser in die Irre geführt.

Das Handeln der Buchhandlung sei somit rechtswidrig.

 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen