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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbeaussage "World's Lightest", wenn nicht weltweit das leichteste Gepäckstück

Die Werbeaussage für einen Koffer "World's Lightest"  ist irreführend, wenn das Produkt im Vergleich zu Waren anderer Hersteller mit ähnlichem Volumen und ähnlichen Maßen nicht die leichtesten der Welt sind (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.02.2019 - Az.: 6 U 3/18).

Die Produkte der Beklagten, nämlich Gepäckstücke, wurden auf einer Messe mit der Aussage

"Word's Lightest"

beworben. Jedoch waren nicht sämtliche Koffer die leichtesten ihrer Art.

Die Beklagte argumentierte, es handle sich lediglich um eine allgemeine Beschreibung, ohne dass der Verbraucher dabei eine besondere Produkteigenschaft ableiten könne.

Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht, sondern stufte dies als irreführende Werbung ein.

Denn der Messebesucher werde annehmen, dass es sich um eine Sachangabe hinsichtlich des Gewichts des Koffers handle. 

Denn gerade bei Gepäckstücken, bei denen das Gewicht aufgrund von Begrenzungen im Flugverkehr eine hohe Bedeutung habe, komme einer solchen Aussage eine wichtige Bedeutung zu:

"Soweit die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ausgeführt hat, es handele sich um aufgrund der speziellen Anbringung auf der Messe um "mission statements" ohne konkreten Produktbezug, überzeugt dies nicht. Der claim ist nicht mit anderen "mission statements" gleichsam als Überblick am oberen Rand des Messestandes umlaufend angebracht.

Vielmehr handelt es sich neben "light years ahead" (was die Aussage im Übrigen noch verstärkt) um die einzige dort angebrachte Angabe, die den ganzen Messestand umspannt. Gerade auch, weil die Angabe - im Gegenstand zum von Beklagtenseite in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gebrachten Beispiel "Vorsprung durch Technik" - nicht allgemein, sondern sehr konkret gehalten ist, wird der Verkehr keine Veranlassung haben, dem keinen Aussagegehalt zu entnehmen.

Das passende Vergleichsbeispiel der Beklagten wäre im Übrigen nicht "Vorsprung durch Technik", sondern "Vorsprung durch den sparsamsten Motor", dem der Verkehr auch eine konkrete Aussage entnehmen würde."

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