Es ist von einer wettbewerbswidrigen Irreführung auszugehen, wenn auf einer Online-Plattform für einen Mietwagen mit den Worten "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer" geworben wird. Der angesprochene Verkehrskreis geht bei einem Jahreswagen davon aus, dass nur ein Halter diesen in Besitz hatte und sorgsam damit umgegangen ist. Bei einem Mietwagen wird er dies hingegen gerade nicht annehmen <link http: www.online-und-recht.de urteile online-werbung-mit-jahreswagen-1-vorbesitzer-bei-mietwagen-irrefuehrend-29-u-1455-11-oberlandesgericht-muenchen-20110825.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 25.08.2011 - Az.: 29 U 1455/11).
Die Parteien waren konkurrierende Unternehmen, die PKW online anboten.
Der Kläger monierte, dass der Beklagte einen Mietwagen mit den Worten "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer" bewarb. Er begehrte Unterlassung, da er die Bewerbung für irreführend und unlauter hielt. Die Wortwahl Jahreswagen suggeriere, dass der Wagen lediglich einen Halter gehabt habe, der sorgsam mit dem KFZ umgegangen sei
Die Münchener Richter teilten diese Ansicht und verurteilten den Händler.
Es liege eine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Der durchschnittliche Käufer gehe bei der Bezeichnung "Jahreswagen" davon aus, dass es sich um Gebrauchtfahrzeug aus 1. Hand handle, das von einem Werksangehörigen gefahren worden sei. Entsprechend hohe Erwartungen an den Zustand des PKW seien die Folge, insbesondere, dass das Fahrzeug sehr sorgsam gepflegt worden sei.
In Wahrheit handle es sich aber um einen Mietwagen, der kraft Natur der Sache eine Vielzahl von Benutzern in der kurzen Zeit gehabt habe. Entsprechend geringer müssten auch die Erwartungen an den Qualitäts-Status sein.