Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Jameda darf auch positive Wertungen löschen

Die Bewertungsplattform Jameda  darf dann positive Bewertungen löschen, wenn anhand des eigenen Überprüfungsalgorithmus der Verdacht der Manipulation besteht. Jameda  ist nicht verpflichtet, den genauen Kontrollmechanismus offenzulegen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Dritte diese Kenntnis zu Täuschungen missbrauchen (OLG München, Urt. v. 27.02.2020 - Az.: 29 U 2584/19).

Der Kläger war Arzt und hatte in der Vergangenheit ein entsprechendes kostenpflichtiges Online-Profil bei der verklagten Plattform Jameda.

Nachdem der Kläger bei Jameda  gekündigt hatte, löschte das Unternehmen zehn der positiven Bewertungen. Der Mediziner sah in diesem Verhalten eine Rechtsverletzung und klagte.

Jameda  verteidigte sich damit, dass die Entfernung der Kommentare nicht aufgrund der Kündigung erfolgt seien, sondern weil die interne Kontrolle ergeben habe, dass die Äußerungen im Verdacht stünden, Manipulationen zu sein. Die Überprüfung sei bereits vor Erhalt der Kündigung erfolgt. 

Das OLG München folgte der Argumentation der Online-Plattform und wies die Klage ab.

Jameda habe ausreichend dargelegt, dass die Bewertungs-Löschung nicht in Verbindung mit der erfolgten Kündigung stehe. Vielmehr sei der Grund der Verdacht von getäuschten Beurteilungen. Hierbei handle es sich um einen legitimen Grund, der berechtigte, die Texte zu entfernen.

Jameda sei auch nicht verpflichtet, den genauen Kontrollmechanismus offenzulegen, da andernfalls die Gefahr bestünde, dass Dritte diese Kenntnis zu Täuschungen missbrauchen würden.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen