Eine Hebamme hat gegen das Online-Ärzte-Bewertungsportal Jameda.de keinen Anspruch auf Löschung ihrer persönlichen Daten und etwaiger kritischer Bewertungen <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2013 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 09.04.2013 - Az.: 5 O 141/12).
Die Klägerin, eine Hebamme, klagte gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda.de. Sie verlangte den Zugang zu ihren persönlichen Daten (Name, Adresse und Berufsbezeichnung) zu beschränken und die Entfernung bestimmter Bewertungen, die dritte User vorgenommen hatten.
Beide Ansprüche lehnten die Düsseldorfer Richter.
Hinsichtlich der geltend gemachten Zugangsbeschränkung zu den persönlichen Informationen der Klägerin sei zu berücksichtigen, dass diese Daten allgemein zugänglich seien. Sie seien auch auf anderen Webseiten frei abrufbar, insbesondere auf der Homepage der Klägerin selbst. Es bestehe daher keine Verpflichtung für Jameda.de, den Zugang zu beschränken, denn es sei kein schutzwürdiges Interesse der Hebamme für eine solche Maßnahme erkennbar.
Gleiches gelte für die kritisierten Bewertungen. Diese seien grundsätzlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und überschritten nicht die Grenze zur Schmähkritik. Zwar habe die Klägerin moniert, dass einzelne Äußerungen gar nicht von ihren Kunden, sondern von sonstigen Dritten stammen würden. Einen glaubhaften Nachweis für diese Behauptung habe sie jedoch nicht angetreten, sondern habe lediglich pauschale Ausführungen gemacht.
Dies sei nicht ausreichend, so die Richter, um Jameda.de zu verpflichten, die Bewertungen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Vielmehr hätte es hierfür präziser und überprüfbarer Punkte bedurft. Darüber hinaus habe Jameda.de von sich aus bereits die Bewerter kontaktiert, die ihre Äußerungen auf Nachfrage noch einmal bekräftigt hätten.