Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Hebamme hat gegen Online-Bewertungsportal Jameda.de keinen Löschungsanspruch

Eine Hebamme hat gegen das Online-Ärzte-Bewertungsportal Jameda.de keinen Anspruch auf Löschung ihrer persönlichen Daten und etwaiger kritischer Bewertungen <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2013 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 09.04.2013 - Az.: 5 O 141/12).

Die Klägerin, eine Hebamme, klagte gegen das Ärzte-Bewertungsportal Jameda.de. Sie verlangte den Zugang zu ihren persönlichen Daten (Name, Adresse und Berufsbezeichnung) zu beschränken und die Entfernung bestimmter Bewertungen, die dritte User vorgenommen hatten.

Beide Ansprüche lehnten die Düsseldorfer Richter.

Hinsichtlich der geltend gemachten Zugangsbeschränkung zu den persönlichen Informationen der Klägerin sei zu berücksichtigen, dass diese Daten allgemein zugänglich seien. Sie seien auch auf anderen Webseiten frei abrufbar, insbesondere auf der Homepage der Klägerin selbst. Es bestehe daher keine Verpflichtung für Jameda.de, den Zugang zu beschränken, denn es sei kein schutzwürdiges Interesse der Hebamme für eine solche Maßnahme erkennbar.

Gleiches gelte für die kritisierten Bewertungen. Diese seien grundsätzlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und überschritten nicht die Grenze zur Schmähkritik. Zwar habe die Klägerin moniert, dass einzelne Äußerungen gar nicht von ihren Kunden, sondern von sonstigen Dritten stammen würden. Einen glaubhaften Nachweis für diese Behauptung habe sie jedoch nicht angetreten, sondern habe lediglich pauschale Ausführungen gemacht.

Dies sei nicht ausreichend, so die Richter, um Jameda.de zu verpflichten, die Bewertungen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Vielmehr hätte es hierfür präziser und überprüfbarer Punkte bedurft. Darüber hinaus habe Jameda.de von sich aus bereits die Bewerter kontaktiert, die ihre Äußerungen auf Nachfrage noch einmal bekräftigt hätten.

Rechts-News durch­suchen

03. Dezember 2024
Ein Unternehmen darf sich als Hersteller bezeichnen, wenn es rechtlich nach dem Produktsicherheitsgesetz als solcher gilt, auch bei Fremdfertigung.
ganzen Text lesen
02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen