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Kategorie: Onlinerecht

AG Köln: Kein Entgelt-Anspruch aus Telekommunikations-Vertrag

Ein Anspruch aus einem Telekommunikations-Vertrag entsteht nur dann, wenn der Kläger wirksam einen Vertragsschluss nachweisen kann <link http: www.justiz.nrw.de nrwe ag_koeln j2014 _blank external-link-new-window>(AG Köln, Urt. v. 30.04.2014 - Az.: 127 C 474/13).

Eingeklagt wurden die Entgelte aus einem UMTS-Vertrag. Angeblich wurde der Tarif die ersten 3 Monate kostenlos erbracht, ab dem 4. Monat waren dann Gebühren zu zahlen. Der Beklagte bestritt dies.

Die Klägerin legte keine schriftliche Vertragsvereinbarung vor, sondern verwies allgemein auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarife.

Dies war für das Gericht nicht ausreichend. Es sei ein wesentlicher Punkt, ob die Leistung eines Vertragspartners überhaupt etwas koste und wenn ja, ab wann. Dieser maßgebliche Umstand sei im Vertrag selbst zu regeln und dürfe sich nicht erst aus seitenlangen, kleingedruckten Aufzeichnungen über diverse Tarife entnehmen lassen.

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