Ein gewerblicher Verkäufer darf bei einem Angebot über eBay nicht die Gewährleistung ausschließen, so der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerblicher-ebay-verkaeufer-darf-verbrauchern-gegenueber-nicht-gewaehrleistung-ausschliessen-i-zr-34-08-bundesgerichtshof--20100331.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.03.2010 - A.: I ZR 34/08).
Der Beklagte bot auf der Online-Auktionsplattform eBay Software an. In dem Angebot schrieb er u.a.:
"Ob eine Umlizenzierung bzw. Umschreibung möglich ist, wissen wir nicht, daher verkaufen wir die Software wie oben beschrieben ohne Garantie und Gewährleistung."
Die BGH-Richter stuften diese Erklärung als wettbewerbswidrig ein.
Da das Angebot sich nicht eindeutig nur an gewerbliche Käufer richte, sei die Bestimmung unwirksam. Im B2C-Bereich könne ein Unternehmer nicht die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen auf diese Weise ausschließen, so dass das Handeln wettbewerbswidrig sei.