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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Werbung "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" eines TK-Unternehmens nicht irreführend

Die Werbeaussage eines Telekommunikations-Unternehmens "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" erweckt beim Verbraucher nicht den Eindruck, das Unternehmen habe eine vollständige Netzabdeckung überall in in der Bundesrepublik Deutschland. Denn dem Kunden ist bekannt, dass es derzeit kein technisches Verfahren gibt, die üblichen und allgemein bekannten Funklöcher zu vermeiden <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile werbeaussage-eines-telekommunikationsunternehmens-kein-netz-ist-keine-ausrede-mehr-ist-keine-irrefuehrung-des-verbrauchers-oberlandesgericht-frankfurt_am-20150616 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 16.06.2015 - Az.: 6 U 26/15).

Das verklagte Telekommunikations-Unternehmen warb mit der Aussage "Kein Netz ist keine Ausrede mehr" für seine Produkte und Dienstleistungen. Dies empfand ein Mitbewerber als irreführend, weil dadurch der Eindruck erweckt werde, bei dieser Firma gebe es keine Funklöcher.

Das OLG Frankfurt a.M. schloß sich dieser Meinung nicht an, sondern bewertete die Werbung als nicht irreführend.

Dem Verbraucher sei bewusst, dass mit dieser Formulierung nicht gemeint sei, dass eine 100% Netzabdeckung gegeben sei. Denn dem Kunden sei bekannt, dass es derzeit kein technisches Verfahren gebe, was die üblichen und allgemein bekannten Funklöcher vermeiden könne.

Daher werde der Verbraucher nicht in die Irre geführt.

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