Das OLG Hamm <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_4_u_18_12_urteil_20120605.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.06.2012 - Az.: Az.: I-4 U 18/12) hat entschieden, dass ein Räumungsverkauf von preisgebundenen Büchern nur dann erlaubt ist, wenn das Unternehmen an sich schließt und nicht bloß eine unselbständige Verkaufsstelle.