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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kein Unterlassungs- und Auskunftsanspruch gegen Forum-Betreiber bei rechtswidrigem Thread

Der Betreiber eines Online-Forums, in dem Dritte rechtswidrige Äußerungen veröffentlichen, ist grundsätzlich weder zur Unterlassung noch zur Auskunft über die Dritten verpflichtet (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.12.2015 - Az.: 6 U 244/14). Er genügt vielmehr seinen Sorgfaltspflichten, wenn er nach Kenntnis die Inhalte sofort löscht.

Die Klägerin war ein Immobilien- und Beteiligungsunternehmen, das u.a. geschlossene Immobilienfonds anbot. Die Beklagte betrieb online eine Informations- und Kommunikationsplattform zu Finanzthemen. In diesem Forum posteten Dritte rechtswidrige Inhalte über die Klägerin.

Diese nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch und verlangte zudem die Herausgabe der Daten der beteiligten User.

Beides lehnte das OLG Frankfurt a.M. ab.

Nach ständiger Rechtsprechung hafte der Betreiber eines Online-Forums nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter. Es reiche vielmehr aus, wenn er - wie hier auch geschehen - nach Kenntnis die Beiträge entferne.

Die Beklagte habe sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen gemacht. Die Postings seien mit User-Namen kenntlich gemacht. Für jeden Leser sei damit klar ersichtlich, dass sie nicht von der Beklagten stammten. Außerdem seien die Threads in der Rubrik " Community & Forum“ enthalten und damit von redaktionellen Inhalten deutlich getrennt.

Auch der Anspruch auf Herausgabe der Daten sei unbegründet. Denn nach <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __12.html _blank external-link-new-window>§ 12 Abs.2 TMG dürften die erhobenen Informationen für andere Zwecke als den Betrieb des Forums nur dann herausgegeben werden, soweit eine Rechtsvorschrift existiere. Eine solche Rechtsgrundlage gebe es im vorliegenden Fall nicht.

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