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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Keine Anwaltshaftung bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

Bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung scheidet die persönliche Haftung des mit der Verwarnung beauftragten Anwalts grundsätzlich aus <link http: www.lareda.hessenrecht.hessen.de jportal portal t s15 page _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.11.2012 - Az.: 6 U 161/11).

Der Beklagte sprach im Namen seines Mandanten eine Schutzrechtsverwarnung aus. Es stellte sich später heraus, dass diese unberechtigt war. Die Abgemahnte verlangte nun von dem abmahnenden Anwalt Schadensersatz.

Zu Unrecht wie die Frankfurter Richter entschieden.

Der mit der Verwarnung beauftragte Anwalt stünde von vornherein außerhalb dieses konkreten Interessenkonflikts zwischen seinem Mandanten und dem Verwarnten. Er treffe nicht die Entscheidung darüber, ob die Schutzrechtsverwarnung ausgesprochen werde, sondern berate seinen Mandanten nur bei dessen Entscheidung.

Ebenso wenig profitiere der Anwalt von einer Durchsetzung der Ansprüche aus dem Schutzrecht. Denn seine Vergütung erhalte er unabhängig davon. Das mit der Verwarnung  verbundene Risiko sei wirtschaftlich dem Bereich des Mandanten und nicht des Anwalts zuzuordnen.

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