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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Keine irreführende Werbung bei Hinweis auf DIN-Norm

Eine Internet-Werbung, die auf DIN-Normen Bezug nimmt ohne ergänzende Erläuterungen, führt den Verbraucher grundsätzlich nicht in die Irre <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-wettbewerbswidrige-irrefuehrung-bei-bezug-auf-din-norm-in-reklame-5-w-92-10-kammergericht-berlin-20100420.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 20.04.2010 - Az.: 5 W 92/10).

Die Parteien waren Mitbewerber und veräußerten ihre Produkte über eBay. Der Beklagte wies bei seinen Waren u.a. auf die entsprechenden DIN-Normen hin, erläuterte dies jedoch nicht weiter.

Der Kläger hielt dies für irreführend und somit für wettbewerbswidrig.

Die Richter teilten diese Ansicht nicht, sondern wiesen die Klage ab.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Beklagte unter Bezugnahme auf die DIN-Norm keinen Verbraucher in die Irre führe und damit auch nicht wettbewerbswidrig handle. Schließlich sei einem durchschnittlichen Verbraucher bewusst, dass die Benennung der DIN-Norm nur den Hintergrund habe, dass die Ware den normierten Qualitätsanforderungen entspreche.

Das Fehlen von erläuternden Angaben führe auch deshalb nicht zu einer Irreführung, da dieser als technischer Laie nicht in der Lage wäre, allein anhand der genannten Werte zu überprüfen, ob die Dämmung anhand der DIN-Norm zutreffend angegeben worden sei. Das Hinzufügen von erläuternden Hinweisen würde den Verbraucher daher verwirren.

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