Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Keine urheberrechtlichen Ansprüche wegen Google-Thumbnails

Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile geltendmachung-urheberrechtlicher-ansprueche-setzt-rechtsinhaberschaft-voraus-5-u-221-08-oberlandesgericht-hamburg-20100512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 5 U 221/08) hat entschieden, dass urheberrechtliche Unterlassungsansprüche nur dem zustehen, der nachweisen kann, dass er über die entsprechende Rechteeinräumung verfügt.

Der Kläger vertrieb Waren, welche mit unterschiedlichen graphischen Darstellungen von "PsykoMan"  bedruckt waren. Er wehrte sich gegen ein Vorgehen von Google. Der Suchmaschinen-Riese bot seine bekannte Bildersuche an und gab in diesem Zusammenhang auch die graphischen Darstellungen in verkleinerter Form in der Ergebnisliste wieder ("Thumbnails").

Die Hamburger Richter mussten sich inhaltlich mit dem Fall gar nicht näher beschäftigen, da die Ansprüche bereits an dem Umstand scheiterten, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, dass ihm die entsprechenden Rechte eingeräumt seien.

Zwar gebe es vertragliche Regelungen, diese seien jedoch nicht eindeutig.Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich die Vereinbarungen nicht auf den Bereich des Internets bezögen, sondern nur auf den Offline-Warenverkehr.

Die Klausel, wonach auch "alle anderen Bereiche" hiervon erfasst sein sollten, sei zu pauschal und daher nicht wirksam.

Die Hamburger Richter wiesen daher die Klage ab.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Auch wenn das Gericht die Rechteeinräumung als gegeben angesehen hätte, wäre (vermutlich) die Klage abgewiesen worden.

Der BGH hat Ende April 2010 <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-thumbnails-keine-rechtswidrige-urheberrechtsverletzung-i-zr-69-08-bundesgerichtshof--20100429.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 69/08) ein Grundlagen-Urteil zur Thumbnail-Funktion von Google gesprochen und den Einsatz für <link record:tt_news:5328>grundsätzlich rechtmäßig erachtet.

Siehe dazu auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr "Die Google-Thumbnail-Entscheidung: Bedeutung für den SEO-Bereich", der im neuen Magazin von Prof. Mario Fischer <link http: www.websiteboosting.com _blank external-link-new-window>"Website Boosting"  in der Ausgabe 7-8/2010 (S.85-87) erschienen ist.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen