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Kategorie: Urheberrecht

LG Oldenburg: Klage auf Vertragsstrafe ist Fortsetzung einer urheberrechtlichen Streitigkeit

Auch die Klage einer Vertragsstrafe, der eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung zugrunde liegt, ist eine urheberrechtliche Streitigkeit, so das LG Oldenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile vertragsstrafenklage-ist-urheberrechtliche-streitigkeit-5-t-764-10-landgericht-oldenburg-20100923.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 23.09.2010 - Az.: 5 T 764/10).

Die Beklagte hatte wegen eines Urheberrechtsverstoßes außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Kläger machte nun einen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe geltend, weil er der Ansicht war, dass die Beklagte gegen die Unterlassungspflicht verstoßen habe.

Das angerufene Amtsgericht hielt sich für unzuständig, da es sich um eine urheberrechtliche Streitigkeit handle und somit ein anderes Gericht über den Fall entscheiden müsse. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Beschwerde ein.

Zu Unrecht. Die Richter des LG Oldenburg teilten die Ansicht der Vorinstanz und bejahten eine urheberrechtliche Streitigkeit. Der Begriff sei weit auszulegen, so dass auch der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe hierunter falle. Es handle sich - quasi - um die Fortsetzung der ursprünglichen urheberrechtlichen Streitigkeit.

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