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Kategorie: Onlinerecht

VG Minden: Klageerhebung per E-Mail verstößt gegen Schriftformerfordernis

Eine per E-Mail eingelegte Klage genügt nicht dem Schriftformerfordernis und ist daher unwirksam, so das VG Minden <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-wirksame-klagerhebung-per-e-mail-und-eingescannter-unterschrift-12-l-212-10-verwaltungsgericht-minden-20100617.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.06.2010 - Az.: 12 L 212/10).

Der Kläger wandte sich gegen einen Bußgeldbescheid. Er reichte seine Klageschrift innerhalb der zulässigen Frist per E-Mail mit eingescannter Unterschrift ein. Die eigenhändig unterschriebene Klage ging nach Fristablauf bei Gericht ein.

Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab.

Die Schriftform sei nicht gewahrt, da eine Erhebung der Klage per E-Mail nicht ausreiche.

Die Frist sei auch nicht rückwirkend geheilt worden, weil der Schriftsatz einige Tage später im Original eingegangen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei bereits die Frist unwiderruflich abgelaufen gewesen.


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