Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OVG Hamburg: E-Mail benötigt für wirksame Schriftform elektronische Signatur

Verlangt ein Auszubildender von seinem Arbeitgeber, nach Beendigung der Lehrzeit weiter beschäftigt zu werden, muss dieses Verlangen dem Arbeitgeber schriftlich zugehen. Hierfür reicht eine E-Mail nicht aus, so das OVG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlende-schriftform-bei-der-bitte-um-weiterbeschaeftigung-per-e-mail-ohne-elektronische-signatur-8-bf-272-09-oberverwaltungsgericht-hamburg-20100115.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.01.2010 - Az.: 8 Bf 272/09).

Ein Auszubildender verlangte von seinem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auch nach dem Ende seiner Lehrzeit. Er schrieb dazu seinem Chef eine entsprechende E-Mail.

Der Arbeitgeber lehnte ab, weil er keine freien Stellen hatte. Zudem wies er darauf hin, dass dem Verlangen bereits formal die notwendige Schriftform fehle, da eine einfache E-Mail nicht ausreichend sei.

Das OVG Hamburg bestätigte diese Ansicht.

Durch die E-Mail sei nicht die erforderliche Schriftform gewahrt worden. Nur wenn der Auszubildende eine digitale Signatur verwendet hätte, wäre sie rechtsgültig gewesen.


Rechts-News durch­suchen

30. Januar 2026
Fax-Werbung für Gesundheits-Apps an Ärzte bleibt auch mit Patientenzustimmung unzulässig, da sie unzumutbar belästigt und werbend wirkt.
ganzen Text lesen
30. Januar 2026
In App-gesteuerten Liefergebieten ohne eigene Leitung darf kein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden.
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Ein Vereinsmitglied darf vor einer Abstimmung die E-Mail-Adressen anderer Mitglieder herausverlangen, um Einfluss auf deren Entscheidung zu nehmen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen