Ein Kreditkartenunternehmen darf seinen Kunden unaufgefordert Werbeschreiben per Post zusenden, in denen eine Kreditkarte enthalten ist, die der Kunde ein Jahr lang kostenlos testen darf <link http: www.online-und-recht.de urteile ungefragte-kreditkarten-zusendung-mit-werbeschreiben-zulaessig-6-u-95-09-oberlandesgericht-koeln-20091002.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 02.10.2009 - Az.: 6 U 95/09).
Das verklagte Kreditkartenunternahmen hatte an seine Kunden postalisch Werbeschreiben versendet, in denen eine Kreditkarte angeboten wurde, die "1 Jahr lang kostenlos" genutzt werden durfte. In dem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass in den Folgejahren die Leistungen kostenpflichtig würden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband sah darin eine unzulässige Werbung und begehrte Unterlassung.
Die Kölner Richter wiesen die Klage ab.
Das Gericht konnte keine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers erkennen. Dem durchschnittlichen Verbraucher seien die näheren Modalitäten einer Kreditkarte bekannt. Er gehe daher nicht fälschlicherweise davon aus, dass sich seine finanziellen Kapazitäten dadurch erweitern würden.
Zudem werde in dem Schreiben auch deutlich auf die Kosten der Folgejahre hingewiesen, so dass auch hinsichtlich dieses Punktes eine Irreführung ausscheide.
Gleiches gelte für den Umstand, dass das Kreditkarten seine Post nicht als Werbung deklariert habe. Der durchschnittliche Kunde sei daran gewöhnt, dass ihm Vertragspartner unaufgefordert Werbung zusenden würden.