Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile kussmund-urheberrechtsfaehig-6-u-62-11-oberlandesgericht-koeln-20120309.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.03.2012 - Az.: 6 U 62/11) hat entschieden, dass eine Kussmund-Grafik (sog. "Bützje") urheberrechtlich geschützt ist.
Der Kläger, ein Künstler im Bereich von Grafik und Fotodesign, hatte eine Druckgrafik, die einen weiblichen Kussmund zeigte, hergestellt. Die Beklagte verwendete diesen Abdruck ungefragt auf zahlreichen Verkaufswaren.
Die Kölner Richter stuften die überlaubte Übernahme als Urheberrechtsverletzung ein.
Der Kussmund erreiche die erforderliche Schöpfungshöhe. Der Kläger habe die Herstellung der Muster initiiert und angeleitet und sich dabei eines Models als menschliches Werkzeug bedient. Aus den nach seinen Vorgaben angefertigten Abdrücken habe er nicht nur ein Muster ausgesucht, sondern den Abdruck weiter bearbeitet. Dies genüge, um eine Werkqualität zu bejahen.