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Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Online-Werbeaussage “Ich überspringe das Schlimmste” für Erkältungsmittel irreführend

Die Werbeaussage “Ich überspringe das Schlimmste”  für Erkältungsmittel ist irreführend, da damit beim Verbraucher die unzutreffende Erwartung hervorgerufen wird, das Medikament könne eine Erkältung erheblich verkürzen (LG München I, Urt. v. 27.09.2022 - Az.: 1 HK O 3681/22).

Die Beklagte warb online für ihr Arzneimittel, ein Präparat gegen Erkältungskrankheiten, mit den Sätzen:

"Leben – Du kannst mich unendlich glücklich machen! Grippaler Infekt – Symptome ihr könnt mich mal! Ich überspring das Schlimmste”

Die Klägerin bewertete dies als irreführend, da das Medikament nicht eine Erkältung verhindere oder verkürze. Insofern liege eine unzulässige Irreführung vor.

Das LG München I folgte dieser Ansicht und nahm einen Wettbewerbsverstoß an:

"Die allgemeinen Verkehrskreise, zu denen auch die Mitglieder der Kammer gehören, verstehen die Aussage hier so – wie im Übrigen auch die Verfügungsbeklagte selbst geltend macht –, dass mit “das Schlimmste” die “schlimmsten Symptome” gemeint sind. (...)

Im Hinblick auf den Wortgehalt des Begriffs “Überspringen” (...) muss die Aussage deshalb insgesamt so verstanden werden, dass ein grippaler Infekt unter Einnahme des Medikaments der Verfügungsbeklagten unter Auslassung oder zumindest sprunghaften Verkürzung (...) der damit einhergehenden (schlimmsten) Symptome durchgemacht werden könnte. Das ist aber eine Wirkung, welche auch die Verfügungsbeklagte ihrem Arzneimittel nicht zuschreibt."

Und weiter:

"Es mag sein, dass die Verfügungsbeklagte die Aussage beabsichtigte, dass “das Schlimmste der (schlimmsten) Symptome” übersprungen wird – das schiene der Kammer eine zulässige Anpreisung.

Das ist aber gerade nicht der Inhalt der streitgegenständlichen Aussage. Deshalb bleibt der Werbespot der Verfügungsbeklagten auch in seiner nachgebesserten Fassung zu beanstanden. Dass nur eine Linderung der Symptomatik bzw. der schlimmsten Symptome bewirkt wird, lässt sich gerade nicht feststellen, wenn Bezugspunkt des Begriffs “Überspringen” die “schlimmsten Symptome” sind. Denn dann geht es um die (schlimmsten) Symptome in ihrer Gänze. "

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