Die Liedzeile "Alles ist gut so lange Du wild bist" ist nicht urheberrechtlich geschützt, da sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-urheberrechtsschutz-fuer-liedzeile-alles-ist-gut-solange-du-wild-bist-5-u-160-08-oberlandesgericht-hamburg-20100426.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 26.04.2010 - Az.: 5 U 160/08).
Der Kläger, Urheber des Liedes, war der Ansicht, dass bereits die einzelne Zeile "Alles ist gut so lange Du wild bist" urheberrechtlichen Schutz genieße und ging gegen den Kläger vor, der diese Passage verwendet hatte.
Das OLG Hamburg verneinte einen Anspruch.
Zwar könnten auch Teile eines Gesamtwerkes unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Erforderlich sei dafür aber, dass der betreffende Teil die erforderliche Schöpfungshöhe erreiche.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Zwar weise die Liedzeile eine gewisse Originalität auf, jedoch liege das insbesondere an der akzentuierten Positionierung des Wortes "wild". Diese Besonderheit rechtfertige es jedoch nicht, einen Urheberrechtschutz zu bejahen.
Vielmehr überwiege der Gesamteindruck, dass es sich um eine alltägliche, übliche Redewendung handle.