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Kategorie: Onlinerecht

LG Potsdam: Technische Zeichnung von Architekten kann urheberrechtlich geschützt sein

Eine technische Bauzeichnung eines Architekten kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die Gestaltung nicht allein durch technische Zwänge und DIN-Vorgaben bestimmt ist <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtsschutz-fuer-bauzeichnung-von-architekten-2-o-148-09-landgericht-potsdam-20100104.html _blank external-link-new-window>(LG Potsdam, Urt. v. 04.01.2010 - Az.: 2 O 148/09).

Der Kläger, ein Architekt, fertigte eine Bauchzeichnung an, die die Beklagte ungefragt im Internet veröffentlichte. Gegen diese unerlaubte Veröffentlichung ging der Kläger vor, da er seine Urheberrechte verletzt sah.

Die Potsdamer Richter bejahten den Anspruch.

Auch technische Bauzeichnungen eines Architekten könnten urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die Gestaltung nicht allein durch technische Zwänge und DIN-Vorgaben vorgegeben seien. 

Eben dies sei im vorliegenden Sachverhalt der Fall. Die Zeichnung weise eine ausreichende kreative Gestaltung auf, die die Grenze zur Schöpfungshöhe überschreite und somit urheberrechtlich geschützt sei.


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