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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Loriot-Erbin erwirkt gegen Wikipedia wg. Urheberrechtsverletzung einstweilige Verfügung

Das LG Berlin (Beschl. v. 06.10.2011 - Az.: 15 O 377/11) hat der Wikimedia Foundation, der Betreiberin von Wikipedia, verboten, weiterhin urheberrechtlich geschützte Bilder des bekannten Künstlers Loriot auf ihren Webseiten zum Abruf bereit zu halten.

Die Antragstellerin war die Loriot-Erbin. Sie hatte beanstandet, dass Briefmarken-Motive von Loriot in der Online-Enzyklopädie einsehbar waren. Zudem war auch ein Schriftzug der Unterschrift von Loriot vorhanden. Sie wandte sich an Wikipedia und verlangte die Löschung. Diese Aufforderung verhallte jedoch reaktionslos.

Daraufhin erwirkte sie beim LG Berlin die vorliegende einstweilige Verfügung.

Die Berliner Richter bejahten eine Urheberrechtsverletzung, da es sich bei den Briefmarken-Motiven um urheberrechtlich geschützte Werke handle.

Die Wiedergabe der Unterschrift sei eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Auch wenn es sich um fremde Inhalte handle, sei im vorliegenden Wikipedia verantwortlich. Denn durch die Abmahnung habe das Portal Kenntnis erlangt und mehr als zwei Wochen Zeit gehabt, die beanstandeten Inhalte zu löschen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

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