Das LG Köln (Urt. v. 14.05.2008 - Az.: 28 O 334/07) hatte zu entscheiden, ob Wikimedia Deutschland für etwaige Rechtsverletzungen, die auf der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia von Dritten begangen werden, haftet.
Liest man die Pressemitteilung von Wikimedia Deutschland zum Ausgang des Verfahrens, so wird der Eindruck erweckt, die Kölner Richter hätten entschieden, dass Wikimedia grundsätzlich nicht für die Inhalte von Wikipedia hafte.
Eine solche Interpretation ist jedoch falsch. Die Richter haben lediglich klar gestellt, dass Wikimedia weder als Täter oder Teilnehmer haftet:
"Der entscheidende Unterschied zum hier zu beurteilenden Streitfall besteht vor allem darin, dass die Beklagten nicht gezielt auf einen bestimmten Artikel verlinkt haben, sondern die Weiterleitung nur auf die Hauptseite von de.wikipedia.org erfolgte; dort wiederum ist eine Vielzahl von Autoren tätig, die eine ebenso große Vielzahl von Artikeln verfasst hat.
Vor diesem Hintergrund kann der Weiterleitung nicht die ausdrückliche oder konkludente Erklärung entnommen werden, die Beklagten billigten die in diesen über 600.000 Artikeln enthaltenen Äußerungen und machten sie sich zu Eigen; die Annahme eines solchen Erklärungswerts wäre bloße Fiktion."
Die Frage hingegegen, ob Wikimedia als Mitstörer haftet, lässt das Gericht ausdrücklich offen, da eine Rechtsverletzung fehle:
"Es kann gleichfalls offen bleiben, ob beide Beklagte - da ihre täterschaftliche Verantwortung für die streitgegenständlichen Äußerungen mangels eigener Behauptung nicht eingreift - als Störer für die Äußerungen verantwortlich sind. Denn die Äußerungen sind auch bei Unterstellung der Passivlegitimation der Beklagten nicht zu untersagen."
Die Frage der (Mitstörer-) Mithaftung ist somit keineswegs - anders als die Pressemitteilung den Eindruck erweckt - durch das LG Köln geklärt worden, sondern harrt weiter einer gerichtlichen Lösung.