Das KG Berlin <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile aufgrund-von-defiziten-im-jahr-2008-gluecksspielstaatsvertrag-keine-grundlage-fuer-strafrechtliche-skammergericht-berlin-20090723.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.07.2009 - Az.: 1 Ss 541/08 (11/09) hat noch einmal verdeutlich, dass weder der im Jahr 2007 geltende Lotterie-Staatsvertrag noch das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2008 eine ausreichende rechtliche Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung bilden.
Da beide gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig seien, könnten sie keine Basis für eine strafrechtliche Würdigung seien, so die Richter.