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Kategorie: Onlinerecht

LG Bielefeld: Maklercourtage auf Immobilienscout24.de muss inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden

Wirbt ein Makler auf der Online-Plattform immobilienscout24.de, so ist verpflichtet, die für ihn anfallende Maklercourtage inklusive Mehrwertsteuer anzugeben (LG Bielefeld, Urt. v. 15.10.2013 - Az.: 17 O 122/13).

Der Beklagte warb auf immobilienscout24.de für seine Leistungen und gab bei einem seiner Wohnungsangebote an:

"Provision für Mieter: 2 KM zzgl. gesetzl. MwSt. für den Mieter".

Das LG Bielefeld stufte dies als Verstoß gegen die PAngVO ein. Es sei nicht zulässig, hier Netto-Beträge anzugeben, sondern die Preise müssten brutto erfolgen, z.B. in Form von "2,38 Kaltmieten inkl. MwSt.".

Der Verstoß gegen die PAngVO sei ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Unerheblich sei, dass der Kunde möglicherweise mit Leichtigkeit die Courtage selbst errechnen könne. Denn der Verbraucher sei an Brutto-Preise gewöhnt und übersehe leicht die Angabe "zzgl. gesetzl. MwSt." und gehe dann irrtümlich von zu niedrigen Preisen aus.

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