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Kategorie: Presserecht

LG München: Manager Magazin darf namentlich über die "100 reichsten Deutschen" berichten

Das Manager Magazin darf im Rahmen seines Rankings "Die 100 reichsten Deutsche" namentlich über Personen berichten <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-nennung-in-ranking-ueber-reichste-deutsche-9-o-3039-11-landgericht-muenchen-20110406.html _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 06.04.2011 - Az.: 9 O 3039/11).

Der Kläger war eine im öffentlichen Wirtschaftsleben prominente Person. Ihm und seiner Familie gehörte ein Tiefkühlkost-Unternehmen, welches ca. 70% Marktanteil besaß. Die Beklagte war das Manager Magazin, das jährlich ein Ranking über die "100 reichsten Deutsche" aufstellte. Der Kläger sowie dessen Vermögen wurde dort auch genannt.

Hierin sah er eine Persönlichkeitsverletzung und klagte auf Unterlassung.

Die Münchener Richter wiesen die Klage zurück.

Der Kläger sei eine im Wirtschaftsleben außerordentlich bekannte und prominente Person. Auch wenn er persönlich niemals Einblicke in seine Vermögensverhältnisse gewährt habe, müsse er die Berichterstattung hierüber hinnehmen.

Anders als bei reinen Privatpersonen komme dem erlangten Vermögen somit eine zeitgeschichtliche Bedeutung zu.

 

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