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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Ausreichende Unterscheidungskraft für Markeneintragung "In Kölle jebore"

Dem Ausspruch "In Kölle jeborn" kommt für die Bereiche Glaswaren und Textilien eine ausreichende Unterscheidungskraft zu, so dass er als Marke schutzfähig ist <link http: www.online-und-recht.de urteile in-koelle-jebore-ist-als-marke-fuer-kleidung-und-glas-eintragbar-27-w-pat-250-09-bundespatentgericht--20100115.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 15.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 250/09).

Im Rheinland handle es sich zwar um eine recht gebräuchliche Aussage, die bundesweit bekannt sei.

Gleichwohl komme ihm die notwendige Unterscheidung zu, denn hinsichtlich der begehrten Warenbereiche (Glaswaren und Textilien) stehe nicht der beschreibende Vordergrund.

Insofern sei die Marke eintragungsfähig.

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