Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Haftung erst ab Kenntnis für Rechtsverletzungen in fremdem, eingebundenem RSS-Feed

Der BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.03.2012 - Az.: VI ZR 144/11) hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der erkennbar fremde RSS-Feeds auf seiner Seite einbindet, grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist vielmehr erst dann verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.

Die Beklagte betrieb ein Online-Informationsportal, auf dem zahlreiche fremde RSS-Feeds eingebunden waren. Einer dieser fremden RSS-Feeds enthielt rechtswidrige Inhalte über die Klägerin.

Als die Klägerin hiervon erfuhr, mahnte sie die Beklagte kostenpflichtig ab. Diese löschte zwar den relevanten Inhalt, beglich aber nicht die Abmahnkosten.

Zu Recht wie die BGH-Richter nun entschieden. Denn die Beklagte hafte erst ab Kenntnis für die fremden Rechtsverletzungen.

Da die Einbindung der fremden RSS-Feeds automatisiert erfolge und auch keine redaktionelle Kontrolle stattfinde, mache sich die Beklagte die Inhalte nicht zu eigen.

Auch eine Störerhaftung scheide aus. Der Betreiber eines Informationsportals, der - wie im vorliegenden Fall die Beklagte - erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien und Blogs ins Internet stelle, sei danach grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das würde den Betrieb des dem Informationsinteresse der Mediennutzer dienenden, auf schnelle und aktuelle Information ausgerichteten Informationsportals unzuträglich hemmen.

Rechts-News durch­suchen

10. Februar 2025
Auch wer Online-Coaching-Vertrag für den Aufbau einer eigenen Online-Marketing-Agentur bucht, handelt als Verbraucher und nicht als Unternehmer,…
ganzen Text lesen
07. Februar 2025
Ein Online-Coaching-Programm ist dann kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG, wenn keine Lernerfolgskontrolle stattfindet.
ganzen Text lesen
06. Februar 2025
Die kritischen Aussagen zur KI-Nutzung in einer Redaktion sind rechtlich zulässig, da sie entweder wahr oder von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
ganzen Text lesen
05. Februar 2025
Ein Polizist, der rassistische Dateien versendet und empfängt, wird mangels Verhältnismäßigkeit nicht entlassen, sondern in den Rang eines…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen